Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

 

"Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Sandbeiendorf", Bördekreis, Verf.-Nr. 26 BK 6044

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Ladung

 

zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

 

Gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) werden alle Teilnehmer des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Sandbeiendorf zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft geladen.

 

Die Teilnehmerversammlung wird anberaumt auf

 

Dienstag, den 11. August 2020

 

um 17:00 Uhr

 

Ort: Agricola Burgstall Agrar GmbH / Stallanlage Burgstall

 

39517 Burgstall (Zufahrt über Lindenstraße in Richtung Cröchern)

 

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Sandbeiendorf wird als behördlich geleitetes Verfahren unter Mitwirkung der Gesamtheit der Teilnehmer durchgeführt. Teilnehmer sind alle Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten sowie Eigentümer eines Gebäudes, das aufgrund der Bestimmungen der ehemaligen DDR auf fremden Grund und Boden steht.

 

Organe der Teilnehmergemeinschaft sind die Teilnehmerversammlung, der Vorstand und der Vorsitzende. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft besteht aus mehreren Mitgliedern, deren Zahl ich bestimmen werde. Die Mitglieder des Vorstandes und ihre persönlichen Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorstand wählt im Anschluss an seine Wahl aus seiner Mitte eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zum Stellvertreter.

 

Ist ein Teilnehmer an der Wahrnehmung des Termins verhindert, so kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bevollmächtigte Personen haben sich durch eine schriftliche Vollmacht, die gegebenenfalls beglaubigt sein muss, bei dem Verhandlungsleiter des Termins auszuweisen (§ 120 - 126, insbesondere § 123 FlurbG). Der Bevollmächtigte hat jedoch nur eine Stimme, auch wenn er selbst Teilnehmer ist.

 

Versäumt ein Teilnehmer den Termin oder erklärt er sich bis zum Schluss des Termins nicht zum Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG).

 

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Sandbeiendorf, insbesondere des Vorstandes und seines Vorsitzenden, werden den Anwesenden in der Versammlung erläutert.

 

 

 

 

 

 

 

gez. Christa Lüddecke                                 DS

 

(Sachgebietsleiterin)

 

Wanzleben, den 19.06.2020

 

 

 

Hinweis:

 

Die Durchführung der Veranstaltung unterliegt den Bestimmungen der zu diesem Zeitpunkt geltenden SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Für die Einhaltung der darin vorgegebenen Auflagen wird das ALFF Mitte als Veranstalter Sorge tragen. Des Weiteren ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum gegenwärtigen Stand für die Dauer der Veranstaltung verpflichtend.